Kreuzungsbauwerke
Die km-Lage ist auf die Betriebsstationierung bezogen.
»Die Kreuzung einer Bahn durch eine andere Bahn soll ausserhalb der Stationen thunlichst nicht in gleicher Ebene der Schienen, sondern durch Ueberbrückung hergestellt werden.«§ 6 im "Bahnpolizei-Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands" vom 04.01.1875
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